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07.07.2017, 10:08 Uhr
simanuel
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Na dann
Aber selbst wenn die anderen Details wie Datum, Uhrzeit, Rotzeit, Gerätenummer, Standort etc. enthalten wären - wer mit dem Auto geblitzt wird, Einspruch einlegt und über seinen Anwalt Akteneinsicht fordert, können diese ja auch eingesehen werden - sind ja keine streng Geheimen Daten. |